Die Beleuchtung

Lichterführung im Allgemeinen:

Jedes Fahrzeug muß bei Nacht Lichter zur Kennzeichnung führen! Man unterscheidet nach Rundumlicht, Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht, Schlepplicht oder Funkellicht:

Das Rundumlicht:
-weiß, 360 ° Vollkreis, über den ganzen Horizont sichtbar, normalerweise an oberster Stelle im Mast

Das Topplicht:
-weiß, 225 ° Bogen, von recht voraus 22,5 ° achterlicher als querab, meistens unterhalb des Rundumlichtes

Die Seitenlichter:
-Steuerbord-Seite grün, Backbord-Seite rot, 112,5 ° Bogen, von recht voraus jeweils 22,5 ° achterlicher als querab

Das Hecklicht:
-weiß, 135 ° Bogen, von recht achteraus 67,5 ° nach jeder Seite, mit dem Topplicht ergibt sich ein 360 ° Bogen

Die Mindestsichtweite:
-Fahrzeuge unter 12 m Länge 2 Seemeilen, Seitenlichter 1 Seemeile
-das Topplicht von Fahrzeugen von 12 m bis 20 m Länge 3 Seemeilen
-das Topplicht von Fahrzeugen von 20 m bis 50 m Länge 5 Seemeilen
 

Lichterführung bei Maschinenfahrzeugen:

Maschinenfahrzeuge unter 7 m und weniger als 7 kn:
-Seitenlichter rot/grün
-Topplicht weiß (mindestens 1m über dem Schanzdeckel)
-Hecklicht

Maschinenfahrzeuge unter 12 m:
-Seitenlichter rot/grün
-Topplicht weiß (mindestens 1 m über dem Schanzdeckel)
-Hecklicht

Maschinenfahrzeuge 12 bis 20 m:
-Seitenlichter rot/grün
-Topplicht weiß (mindestens 2,5 m über dem Schanzdeckel)
-Hecklicht

Maschinenfahrzeuge unter 50 m:
-Seitenlichter rot/grün
-Topplicht weiß (mindestens 2,5 m über dem Schanzdeckel) im vorderen Teil
-Hecklicht

Maschinenfahrzeuge über 50 m:
-Seitenlichter rot/grün
-Topplicht weiß (mindestens 2,5 m über dem Schanzdeckel) im vorderen Teil
-zusätzliches Topplicht weiß achterlicher und höher als das vordere
-Hecklicht

Lichterführung bei Segelbooten:

Segelfahrzeuge allgemein:
Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt Nachts mindestens Seitenlichter rot/grün und ein Hecklicht.
Es darf zusätzlich zwei Rundumlichter (das obere rot 360° und das untere grün 360°) im Masttop führen.

Segelfahrzeuge unter 20 m:
-mindestens Seitenlichter rot/grün, eventuell als Zweifarbenlaterne
-Hecklicht

Segelfahrzeuge unter 20 m:
-mindestens Seitenlichter rot/grün und ein Hecklicht eventuell zusammengefaßt als Dreifarbenlaterne im Masttop

Segelfahrzeuge unter Motor:
-gelten als Maschinenfahrzeuge und zeigen entsprechend deren Leuchten
 

Sonderbeleuchtungen:

Manövrierunfähiges Fahrzeug:
-zwei rote Rundumlichter übereinander
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün und ein Hecklicht

Manövrierbehindertes Fahrzeug:
-drei Rundumlichter übereinander, das obere und untere rot, das mittlere weiß
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün, ein Hecklicht und ein Topplicht, Fahrzeuge ab 50 m Länge ein zweites Topplicht

Tiefgangbehindertes Fahrzeug:
-drei rote Rundumlichter übereinander
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün, ein Hecklicht und ein Topplicht, Fahrzeuge ab 50 m Länge ein zweites Topplicht

Ankerlieger unter 50 m:
-weisses Rundumlicht im vorderen Teil, zusätzlich darf die Decksbeleuchtung eingeschaltet sein

Ankerlieger ab 50 m:
-weisses Rundumlicht im vorderen Teil und ein weisses Rundumlicht in der Nähe des Hecks, zusätzlich darf die Decksbeleuchtung eingeschaltet sein

Ankerlieger ab 100 m:
-weisses Rundumlicht im vorderen Teil und ein weisses Rundumlicht in der Nähe des Hecks und zusätzlich die Decksbeleuchtung

Grundsitzer unter 50 m:
-weisses Rundumlicht im vorderen Teil und zwei rote Rundumlichter übereinander

Grundsitzer ab 50 m:
-weisses Rundumlicht im vorderen Teil, ein weisses Rundumlicht in der Nähe des Hecks und zwei rote Rundumlichter übereinander

Trawlender Fischer: (fischen mit einem Netz, das hinter dem Boot hergezogen wird)
-zwei Rundumlichter übereinander, das obere grün und das untere weiß
-unter 50 m darf ein Topplicht weiß geführt werden
-ab 50 m Länge muß ein Topplicht weiß geführt werden
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün und ein Hecklicht

Nicht trawlende Fischer: (fischen mit Netzen, die nicht hinter dem Boot hergezogen werden)
-zwei Rundumlichter übereinander, das obere rot und das untere weiß
-ist dieses Netz seitlich mehr als 150 m breit, in dieser Richtung zusätzlich ein weisses Rundumlicht
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün und ein Hecklicht

Bagger:
-drei Rundumlichter übereinander, das obere und untere rot, das mittlere weiß
-auf beiden  Seiten jeweils zwei Rundumlichter übereinander, sind diese beiden Lichter grün, darf das Fahrzeug an dieser Seite passiert werden, sind diese beiden Lichter rot, so wird auf dieser Seite gearbeitet und das Fahrzeug sollte auf dieser Seite nicht passiert werden
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün, ein Hecklicht und ein Topplicht, Fahrzeuge ab 50 m Länge ein zweites Topplicht

Gefahrguttransport:
-zusätzlich ein rotes Rundumlicht

Schleppzug bis 200 m Anhang:
-zwei weisse Topplichter übereinander
-Seitenlichter rot/grün
-ein Hecklicht weiß und darüber ein Schlepplicht gelb
-die geschleppten Fahrzeuge jeweils Seitenlichter rot/grün und ein Hecklicht

Schleppzug über 200 m Anhang:
-drei weisse Topplichter übereinander
-Seitenlichter rot/grün
-ein Hecklicht weiß und darüber ein Schlepplicht gelb
-die geschleppten Fahrzeuge jeweils Seitenlichter rot/grün und ein Hecklicht

Polizei und Feuerwehr: (Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes im Einsatz))
-zusätzlich ein blaues Blinklicht

 

Auf dieser Seite haben sich bereits  Besucher informiert.

Home

© 2001 by Hans-Joachim Kasemir - Kontakt - Alle Rechte vorbehalten