Die Beleuchtung
Lichterführung im Allgemeinen:
Jedes Fahrzeug muß bei Nacht Lichter zur Kennzeichnung
führen! Man unterscheidet nach Rundumlicht, Topplicht, Seitenlichter,
Hecklicht, Schlepplicht oder Funkellicht:
Das Rundumlicht:
-weiß, 360 ° Vollkreis, über den ganzen Horizont
sichtbar, normalerweise an oberster Stelle im Mast
Das Topplicht:
-weiß, 225 ° Bogen, von recht voraus 22,5 ° achterlicher
als querab, meistens unterhalb des Rundumlichtes
Die Seitenlichter:
-Steuerbord-Seite grün, Backbord-Seite rot, 112,5 °
Bogen, von recht voraus jeweils 22,5 ° achterlicher als querab
Das Hecklicht:
-weiß, 135 ° Bogen, von recht achteraus 67,5 °
nach jeder Seite, mit dem Topplicht ergibt sich ein 360 °
Bogen
Die Mindestsichtweite:
-Fahrzeuge unter 12 m Länge 2 Seemeilen, Seitenlichter 1
Seemeile
-das Topplicht von Fahrzeugen von 12 m bis 20 m Länge 3
Seemeilen
-das Topplicht von Fahrzeugen von 20 m bis 50 m Länge 5
Seemeilen
Lichterführung bei Maschinenfahrzeugen:
Maschinenfahrzeuge unter 7 m und weniger als 7 kn:
-Seitenlichter rot/grün
-Topplicht weiß (mindestens 1m über dem Schanzdeckel)
-Hecklicht
Maschinenfahrzeuge unter 12 m:
-Seitenlichter rot/grün
-Topplicht weiß (mindestens 1 m über dem Schanzdeckel)
-Hecklicht
Maschinenfahrzeuge 12 bis 20 m:
-Seitenlichter rot/grün
-Topplicht weiß (mindestens 2,5 m über dem Schanzdeckel)
-Hecklicht
Maschinenfahrzeuge unter 50 m:
-Seitenlichter rot/grün
-Topplicht weiß (mindestens 2,5 m über dem Schanzdeckel)
im vorderen Teil
-Hecklicht
Maschinenfahrzeuge über 50 m:
-Seitenlichter rot/grün
-Topplicht weiß (mindestens 2,5 m über dem Schanzdeckel)
im vorderen Teil
-zusätzliches Topplicht weiß achterlicher und höher
als das vordere
-Hecklicht
Lichterführung bei Segelbooten:
Segelfahrzeuge allgemein:
Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt Nachts mindestens Seitenlichter
rot/grün und ein Hecklicht.
Es darf zusätzlich zwei Rundumlichter (das obere rot 360°
und das untere grün 360°) im Masttop führen.
Segelfahrzeuge unter 20 m:
-mindestens Seitenlichter rot/grün, eventuell als Zweifarbenlaterne
-Hecklicht
Segelfahrzeuge unter 20 m:
-mindestens Seitenlichter rot/grün und ein Hecklicht eventuell
zusammengefaßt als Dreifarbenlaterne im Masttop
Segelfahrzeuge unter Motor:
-gelten als Maschinenfahrzeuge und zeigen entsprechend deren
Leuchten
Sonderbeleuchtungen:
Manövrierunfähiges Fahrzeug:
-zwei rote Rundumlichter übereinander
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün und ein
Hecklicht
Manövrierbehindertes Fahrzeug:
-drei Rundumlichter übereinander, das obere und untere rot,
das mittlere weiß
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün, ein Hecklicht
und ein Topplicht, Fahrzeuge ab 50 m Länge ein zweites Topplicht
Tiefgangbehindertes Fahrzeug:
-drei rote Rundumlichter übereinander
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün, ein Hecklicht
und ein Topplicht, Fahrzeuge ab 50 m Länge ein zweites Topplicht
Ankerlieger unter 50 m:
-weisses Rundumlicht im vorderen Teil, zusätzlich darf die
Decksbeleuchtung eingeschaltet sein
Ankerlieger ab 50 m:
-weisses Rundumlicht im vorderen Teil und ein weisses Rundumlicht
in der Nähe des Hecks, zusätzlich darf die Decksbeleuchtung
eingeschaltet sein
Ankerlieger ab 100 m:
-weisses Rundumlicht im vorderen Teil und ein weisses Rundumlicht
in der Nähe des Hecks und zusätzlich die Decksbeleuchtung
Grundsitzer unter 50 m:
-weisses Rundumlicht im vorderen Teil und zwei rote Rundumlichter
übereinander
Grundsitzer ab 50 m:
-weisses Rundumlicht im vorderen Teil, ein weisses Rundumlicht
in der Nähe des Hecks und zwei rote Rundumlichter übereinander
Trawlender Fischer: (fischen mit einem Netz, das hinter
dem Boot hergezogen wird)
-zwei Rundumlichter übereinander, das obere grün und
das untere weiß
-unter 50 m darf ein Topplicht weiß geführt werden
-ab 50 m Länge muß ein Topplicht weiß geführt
werden
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün und ein
Hecklicht
Nicht trawlende Fischer: (fischen mit Netzen, die nicht
hinter dem Boot hergezogen werden)
-zwei Rundumlichter übereinander, das obere rot und das
untere weiß
-ist dieses Netz seitlich mehr als 150 m breit, in dieser Richtung
zusätzlich ein weisses Rundumlicht
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün und ein
Hecklicht
Bagger:
-drei Rundumlichter übereinander, das obere und untere rot,
das mittlere weiß
-auf beiden Seiten jeweils zwei Rundumlichter übereinander,
sind diese beiden Lichter grün, darf das Fahrzeug an dieser
Seite passiert werden, sind diese beiden Lichter rot, so wird
auf dieser Seite gearbeitet und das Fahrzeug sollte auf dieser
Seite nicht passiert werden
-bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter rot/grün, ein Hecklicht
und ein Topplicht, Fahrzeuge ab 50 m Länge ein zweites Topplicht
Gefahrguttransport:
-zusätzlich ein rotes Rundumlicht
Schleppzug bis 200 m Anhang:
-zwei weisse Topplichter übereinander
-Seitenlichter rot/grün
-ein Hecklicht weiß und darüber ein Schlepplicht gelb
-die geschleppten Fahrzeuge jeweils Seitenlichter rot/grün
und ein Hecklicht
Schleppzug über 200 m Anhang:
-drei weisse Topplichter übereinander
-Seitenlichter rot/grün
-ein Hecklicht weiß und darüber ein Schlepplicht gelb
-die geschleppten Fahrzeuge jeweils Seitenlichter rot/grün
und ein Hecklicht
Polizei und Feuerwehr: (Fahrzeuge des öffentlichen
Dienstes im Einsatz))
-zusätzlich ein blaues Blinklicht
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